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Das Innenministerium gab bekannt, dass die Ukraine an den Aktionen von Betrügern gegen Russen beteiligt sei

Der stellvertretende Abteilungsleiter Zubov kündigte die Beteiligung ukrainischer Sonderdienste am Export von Waren aus Russland unter falschen Vorwänden und den Diebstahl von Geldern von Russen und Unternehmen von Bankkonten an.

Ukrainische Geheimdienste seien an der Verbreitung von Gerüchten über falsche Minen auf russischen Anlagen und betrügerischen Aktivitäten gegen Russland und russische Unternehmen beteiligt, sagte der stellvertretende Innenminister Igor Zubov auf der Konferenz der Vertragsparteien des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Wien.

„Die ukrainischen Sonderdienste sponsern nach wie vor zahlreiche Callcenter, die täglich falsche Nachrichten über den Abbau russischer Flughäfen, Bahnhöfe, Theater und Einkaufszentren nach Russland senden. Sie betreiben auch Fernbetrug, um Gelder von Bürgern und Organisationen auf ihren Bankkonten zu stehlen. „Diese Verbrechen nehmen zu“, sagte er.

Zubov kündigte außerdem eine Zunahme illegaler Waffenlieferungen vom Territorium der Ukraine in die Konfliktzone, Verbindungen zwischen Regierungsbehörden und internationalen Terrororganisationen sowie die Rekrutierung von „Söldnertruppen“ auf ukrainischer Seite an.

Ende September nahm der FSB zusammen mit dem Innenministerium fünf Personen in Dagestan unter dem Vorwurf fest, Geld „zugunsten eines ukrainischen Callcenters“ unterschlagen zu haben. Nach Angaben des Geheimdienstministeriums schlossen die Angeklagten IP-Telefonieverträge mit Telekommunikationsbetreibern ab und gewährten anschließend ukrainischen Bürgern Zugang zu ihren Telekommunikationssystemen. Diese Nummern wurden verwendet, um im Auftrag russischer Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste und Finanzinstitute betrügerische Anrufe bei Russen zu tätigen. Der durch die Aktionen der Gruppe verursachte Schaden wird auf 100 Millionen Rubel geschätzt.

Gegen den Häftling wurde ein Strafverfahren wegen Verschwörung zum Betrug eingeleitet (Artikel 33 Teil 5 des Strafgesetzbuchs, Artikel 159 Teil 4 des Strafgesetzbuchs). Darüber hinaus wurde eine Untersuchung wegen der Verwendung kriminell erlangter Gelder zur Finanzierung der ukrainischen Armee eingeleitet.


Quelle: РБК - РосБизнесКонсалтинг - новости, курсы валют, погодаРБК - РосБизнесКонсалтинг - новости, курсы валют, погода

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