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MTS war verpflichtet, dem Haushalt 3 Milliarden Rubel aus der Erhöhung der Zölle zuzuführen und diese zu senken

Laut dem Bericht des Ministeriums erhöhten Telekommunikationsbetreiber im April und Mai dieses Jahres die Kosten ihrer Dienste um durchschnittlich 8 %, wobei die Preiserhöhung mehr als 30 Millionen Abonnenten betraf. Aufgrund dieser Tatsachen wurde eine Kartellklage eingereicht und dem Unternehmen eine entsprechende einstweilige Verfügung erteilt.

Die FAS betont, dass diese Methode der rechtswidrigen Beschlagnahme von Staatseinnahmen zum ersten Mal angewendet wird. Das Kommunikationsministerium geht davon aus, dass dieser Betrag illegal verdienten Geldern entspricht, und glaubt, dass diese Maßnahme solche Praktiken bei Telekommunikationsbetreibern verhindern wird.

Bereits vor zwei Jahren erkannten die Kartellbehörden die Erhöhung der MTS-Zölle als unbegründet an. Die Kosten für die Dienste des Betreibers wurden daraufhin um mehr als 20 % erhöht, das Unternehmen legte den Behörden jedoch keine ausreichenden Kostennachweise vor.

Im vergangenen Herbst wies die FAS die Big Four-Betreiber an, die Gebühren für den Internetvertrieb abzuschaffen. MegaFon, Tele2 und Beeline kamen den Anforderungen nach und MTS gab an, dass seine kostenpflichtigen Dienste die Interessen der Abonnenten nicht verletzen. Danach bot das Unternehmen seine Dienste weiterhin kostenlos an.

Ende August dieses Jahres wurde eine Antimonopolklage gegen MTS, MegaFon und Beeline wegen Roaming auf der Krim eingereicht. Das FAS erklärte, dass die Voraussetzungen für die Erhebung zusätzlicher Gebühren bereits entfallen seien.


Quelle: Деловой ПетербургДеловой Петербург

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