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Das Gericht entzog der Mutter eines dreijährigen Mädchens, das in Adygeja an Folter starb, die elterlichen Rechte

Das Bezirksgericht Teuchezhsky prüfte die Materialien des Zivilverfahrens zu Ansprüchen des Bildungsministeriums der Adygeisk-Verwaltung an Anwohner im Zusammenhang mit dem Entzug der elterlichen Rechte.

Zur Begründung ihrer Behauptung führte die Klägerin an, dass der Frau derzeit von mehreren Personen Folter an Minderjährigen vorgeworfen werde. Als vorbeugende Maßnahme wählte das Gericht eine Untersuchungshaft bis zum 30. Oktober 2024.

Das Gericht akzeptierte die Argumentation des Ministeriums und entzog der Frau das elterliche Recht auf ihre 14-jährigen und 10-jährigen minderjährigen Söhne sowie ihre 7-jährige Tochter, berichtet Associated Press des Adygea-Gerichts. .

Wie bereits berichtet, schlug ein Bewohner der Stadt Adygaisk am 30. Mai seine dreijährige Tochter brutal, während sie zu Hause war. Das Mädchen starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen. Ihm wurde ein Verbrechen vorgeworfen und er wurde in Gewahrsam genommen.

Auch die Mutter des später verstorbenen Kindes wurde festgenommen. Auch sie wurde festgenommen. Die Frau gab ihre Schuld voll und ganz zu. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Kind systematisch Gewalt durch seine Eltern ausgesetzt war.


Источник: Кубанские НовостиКубанские Новости

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