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Der Gesetzentwurf zum Verbot kinderfreier Propaganda wurde in der Staatsduma in erster Lesung verabschiedet

Das Gesetz sollte Standards zur Förderung der Ideologie der Kinderlosigkeit und Strafen für Einzelpersonen und juristische Personen festlegen, die dagegen verstoßen. Doch in der Praxis ist die Definition immer noch nicht klar. Es ist besser, die vollständige Verabschiedung des Gesetzentwurfs abzuwarten. Die Autoren sehen darin ein Dokument, das zu einer Barriere für Inhalte werden soll, die die Entscheidung, Kinder zu bekommen, beeinflussen könnten.

Die Staatsduma verabschiedete in erster Lesung einen Gesetzentwurf zum Verbot von Propaganda ohne Kinder. Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen, bei juristischen Personen bis zu 5 Millionen Rubel. Gleichzeitig ist für Experten noch nicht klar, was in diesem Fall als Propaganda gilt und was nicht.

Gemäß dem in erster Lesung angenommenen Gesetzentwurf beträgt die Geldstrafe für kinderlose Propaganda für Bürger 50-100.000 Rubel für Beamte, 100-200.000 Rubel für juristische Personen und 800-1 Million Rubel für juristische Personen.

Wenn dieser Verstoß jedoch über die Medien oder das Internet begangen wird, werden die Geldstrafen für Beamte und Einzelpersonen verdoppelt, und für juristische Personen liegen die Geldstrafen zwischen 1 und 4 Millionen Rubel. Es gibt auch Koeffizienten zur Förderung des freien Verhaltens von Minderjährigen und der Propaganda von Kindern, die die Medien und das Internet nutzen. Im letzteren Fall droht dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen US-Dollar. Die gleichen Geldstrafen gelten für LGBT-Propaganda, die in Russland verboten ist.

Die wichtigste Frage: Was gilt als Propaganda? Die Abgeordneten haben bereits versucht, dies zu erklären. Der Kern ihrer Meinung läuft darauf hinaus, dass es möglich ist, wenn ein Bürger sagt, dass er persönlich keine Kinder haben möchte, aber wenn er sagt: „Ich will das nicht und du brauchst es nicht.“ „Das ist bereits ein Verstoß gegen das Gesetz. Allerdings wird es in der Anfangsphase noch viele Fragen und Missbräuche geben, versichert Vladimir Starinsky, Vorsitzender der Anwaltsvereinigung Starinsky und Partner.

— Rechtlich gesehen ist Propaganda, wenn jemand jemanden dazu anstiftet, etwas zu tun. Das heißt, wenn jemand sagt: Ich persönlich möchte keine Kinder haben. Nun ja, erklärt er, aber ohne es zu erklären, sagt er: Das ist meine Entscheidung, und ich will sie nicht. Und wenn jemand sagt: Nein, lasst uns das Kinderkriegen ganz aufgeben. Natürlich wird das Propaganda sein. Weil Sie aktiv dafür werben, dass ein Mensch keine Kinder haben muss. Daher wird es in dieser Hinsicht natürlich zu Missbräuchen kommen, aber rechtlich ist es notwendig, Einzelfälle zu prüfen, aber gab es Propaganda? Das ist die Schlüsselfrage. Ja, das stimmt. Nein, das stimmt nicht. Das ist es. Und wenn jemand seine persönliche Meinung äußert oder eine persönliche Entscheidung trifft, ist das keine Propaganda. — Das heißt, eine neutrale Aussage „Ich möchte keine Kinder haben“ ohne Berufung gilt nicht als Gesetzesverstoß.

„Das solltest du nicht tun“ lautet in diesem Zusammenhang die zentrale Frage. Auch hier gilt: Wenn ein Bürger sagt, dass er keine Kinder haben möchte und anfängt zu erklären, warum (und wahrscheinlich einige positive Argumente vorbringt), bleiben Fragen zu den Aussichten für die Strafverfolgung.

Nach Ansicht der Verfasser des Gesetzentwurfs und seit einiger Zeit des Staatspräsidenten Wjatscheslaw Wolodin und der Sprecherin des Föderationsrates Walentina Matwijenko soll dieses Dokument zu einem Hindernis für Inhalte werden, die die Entscheidung, Kinder zu bekommen, beeinflussen könnten. . Es gibt auch Inhalte zu Themen, die Kinder nicht betreffen. Einige Stand-up-Comedians auf Bundessendern haben erklärt, dass sie keine Kinder haben. Nach Ansicht des Anwalts soll das Gesetz keine rückwirkende Wirkung haben, der Sender werde jedoch höchstwahrscheinlich versuchen, diese Inhalte aus dem Netzwerk zu entfernen. Denn selbst Anwälte verstehen noch nicht, wer zur Verantwortung gezogen wird – der Komiker, der Autor des Monologs oder der Kanal, die Plattform, die den Inhalt gepostet hat. Auch ist noch nicht klar, wie die zahlreichen Online-Kinos die Bibliothek nutzen sollen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes wollten sich Vertreter der Plattformen zu diesem Thema nicht äußern. Der unabhängige Filmexperte Vladimir Lapin sagt, sie hätten noch nichts zu sagen.

Dasselbe gilt auch für Bücher. Obwohl bestimmte Vorhersagen auf der Grundlage der Erfahrungen mit Gesetzen getroffen werden können, die LGBT-Propaganda verbieten, schlägt Michail Iwanow, Miteigentümer der Buchhandlung „Subscription Editions“, vor:

Wie Valentina Matwijenko bereits zuvor festgestellt hat, bedeutet für die Bürger, dass ein gesetzliches Verbot der Förderung der Kinderlosigkeit nicht die Rechte von Frauen verletzt, die keine Kinder haben wollen oder können. Niemand sagt etwas über Männer, die aus dem einen oder anderen Grund keine Kinder haben wollen.


Источник: BFM.ru - деловой порталBFM.ru - деловой портал

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