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Певица Полина Гагарина оспорила в Европейском суде санкции ЕС

Die Europäische Union verhängte im Juni im Rahmen eines Sanktionspakets Beschränkungen gegen Gagarina.

Der Künstler gab mehrere Gründe für die Beschwerde an. Insbesondere wurde festgestellt, dass der EU-Rat die Gründe für die Aufnahme in die Sanktionsliste nicht dargelegt habe, was einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsschutz darstelle. Darüber hinaus argumentierte der Angeklagte, er habe auf die „Beweislast“ verzichtet und gegen die Grundsätze der Meinungs- und Kunstfreiheit verstoßen.

Erinnern wir uns daran, dass Brüssel erklärte, dass gegen Gagarina Sanktionen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an „Veranstaltungen zur Unterstützung des russischen Militärs“ verhängt würden.


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